Asbestdach – Entsorgungsmaßnahmen durch fachgerechte Hände
Das aus natürlichen Mineralien gewonnen Asbest war in der Vergangenheit aufgrund seiner Festigkeit und hervorragenden Wärmeisolierung ein weit verbreiterter Baustoff. Wegen seiner heute eindeutig zugeschriebenen Gesundheitsgefährdung, ist Asbest und dessen Verbauung als Asbestdach oder Fassadenverkleidung in vielen Ländern verboten. Daher steht gegenwärtig die Asbestentsorgung im Vordergrund. Lesen Sie hier auf Dachdecker.com, wie Dachdeckermeister Asbestteile fachgerecht zu entsorgen wissen!
In der Vergangenheit war Asbest angesichts seiner positiven Eigenschaften sehr beliebt . Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde Asbest zur Herstellung hitzebeständiger Kleidung eingesetzt. Es wurde auch zu feuerfesten Asbestdächern und Wärmeisolierungen verarbeitet. Ein Asbestdach bot viele Vorteile gegenüber anderen Dachformen. Asbest fand in der Dacheindeckung von beispielsweise Schleppdächern große Anwendung. Zudem waren die Kosten für ein Asbestdach wesentlich geringer als bei herkömmlichen Schindeldacheindeckungen.
Eternit am Asbestdach – vom Wunder zum krebserregenden Schadstoff
Als der Besitzer einer Asbestwarenfabrik, Ludwig Hatschek, 1900 ein Patent für Eternit erhielt, begann ein gewaltiger Produktionsschub von Faserzement für Dachschindeln und Dachwellplatten für den Bau eines Asbestdachs. So finden sich Asbestbestandteile in den Dachplatten typischer Berliner Dächer, die sogenannten Berliner Wellen. Man stellte auch Fassadenverkleidungen, Rohre, Blumentöpfe und Knöpfe aus Asbest her. Wegen seiner hitze- und säurebeständigen Eigenschaften, seiner hervorragenden Festigkeit und seiner vielseitigen Verwendbarkeit, wurde Asbest auch Wunderfaser genannt.
Asbestdach – Risikobewertung im Laufe der Jahre
Bereits um 1900 entdeckte man die gesundheitsgefährdende Wirkung von Asbest. Gesundheitsschädlich ist in erster Linie das Einatmen der Asbestfasern. 1943 wurde Lungenkrebs, als Folge von Asbestbelastungen, als Berufskrankheit anerkannt und seit 1970 wird Asbest von den Behörden als krebserregend eingestuft. 1979 wurde im ehemaligen Westdeutschland die Verwendung von Spritzasbest und 1990 Asbest generell in Deutschland, Österreich und der Schweiz, 2005 dann in der gesamten EU verboten.
Asbestdach – Entsorgung und Sanierung
Heute konfrontiert Asbest Dachdecker vorrangig mit den Maßnahmen für seine Entsorgung. Durch den Abriss asbesthaltiger Gebäude und Dächer wird Asbeststaub freigesetzt und kann so in die Atemwege gelangen. Asbestzement ist noch heute in einigen alten Gebäuden als Wandverkleidung oder Asbestdach zu finden. Die TRGS 519, Technische Richtlinie für den Umgang mit Gefahrstoffen, regelt die Pflege und Umgestaltung von alten Asbestdächern. Seit 2005 darf man sein Asbestdach nicht durch Abschleifen und Bohren beschädigen und auch nicht lebensverlängernd behandeln lassen, darunter fällt auch das Streichen des Asbestdachs. Ebenso unterliegt die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage strengen Sicherheitsbestimmungen. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann eine Genehmigung erwirkt werden, ansonsten ist die Montage einer Photovoltaik-Anlage auf einem Asbestdach eine Ordnungswidrigkeit und kann im Falle grober Fahrlässigkeit als Straftat behandelt werden.
Asbestdach – Sanierung durch den Fachmann
Im Zuge einer Asbestdachsanierung wird der erfahrene Dachdeckermeister das vorhanden Asbestdach ordnungsgemäß entfernen und durch eine neue Dacheindeckung ersetzen. Reste des Daches müssen fachgerecht und unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen entsorgt werden. Anstatt eines Asbestdachs kann ein neuer Belag auf flachen oder auf Satteldächern zur Anwendung kommen. Beispielsweise mit OSB3-Platten. Diese haben ausgezeichnete wasserabweisende und wärmedämmende Eigenschaften. Die Flachdachrichtlinie regelt bestimmte Abdichtungs- und Entwässerungsbestimmungen vor dem Flachdachbau.
Suchen Sie einen Dachdeckermeister für die Sanierung Ihres Sparrendachs? Benötigen Sie fachmännische Beratung und eine kostengünstige Lösung zur Eindeckung Ihres Pultdachs? Mehr Informationen darüber erhalten Sie hier auf Dachdecker.com. Lassen Sie sich heute noch kostenlos und unverbindlich ein Angebot vom Dachdecker in ihrer Nähe erstellen.
Neu bei uns: Auftragsservice!
- vom Zentralverband empfohlen
- nur Qualitätsbetriebe erreichen
- auch aus Ihrer Region

Gut das es immer mehr sachkundige Abbruchfirmen nach TRGS 519 gibt.