Das konnte ich heute bei Focus lesen:
Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes ( EuGH:C-442/05; BFH:VR61/03 ) können Bauherren/Hausbesitzer rückwirkend bis 2000 ! Geld von der Gemeinde zurückverlangen, die Gemeinden haben/hatten auf den Wasseranschluß 16 Prozent - bzw. ab 2007 19 Prozent MwSt erhoben, was nun das Gericht aufgehoben hat, die Gemeinde durft/darf nur 7 Prozent auf den Wasseranschluß dem Bauherren/Hausbesitzer in Rechnung stellen !
Bis zu 300-500 Euro kann ein Bauherr ab sofort bei seiner Gemeinde zurück verlangen - am besten Anrufen und natürlich auch schriftlich machen !