Einen Balkon oder ein Vordach anbauen
Balkon Eigentumswohnung MehrfamilienhausWer eine Eigentumswohnung sein Eigen nennt, kann Veränderungen an derselben vornehmen. Wer im Nachhinein einen Balkon oder ein Vordach anbauen möchte, muß einige Dinge beachten.
Es gibt behördliche Auflagen und Einschränkungen bezüglich der andern Eigentümer im Haus. Diese haben bei Veränderungen an der Außenseite des Hauses nämlich Mitspracherecht.
Zunächst brauchen Sie für das Anbauvorhaben die Zustimmung der Miteigentümer bzw. der Miteigentümerversammlung. Schließlich verändert der Anbau von Balkonen oder Vordächern den Gesamteindruck des Hauses oder der Anlage. Haben Sie die Zustimmung aller Eigentümer erhalten, ist der erste Stein aus dem Weg geräumt. Lassen Sie sich das für alle Fälle schriftlich geben. Meist wird sogar beschlossen, dass alle einen Balkon bekommen, was für Sie von Vorteil ist, da sich so die Kosten für jeden einzelnen, also auch für Ihren, reduzieren.
Jetzt gilt es, den Anbau mit Fachleuten zu planen.
Hier beauftragt in der Regel der Verwalter einen Architekten oder ein Spezial-Unternehmen.
Diese können bei der richtigen Wahl des Materials beraten. Üblich sind hier Stahl, Aluminium und Holz.
Je nach Größe, Bauweise und Bundesland kann ein Vordach ohne Genehmigung gebaut werden, doch Balkone sind immer genehmigungspflichtig.
Deshalb muss ein Antrag beim Bauamt eingereicht werden. Er soll die Baubeschreibung, den Lageplan und einen Grundriss enthalten. Der Planer muss das Formular unterzeichnen.
Wenn Sie die Genehmigung des Bauamtes haben, kann es los gehen. Sind baurechtliche Auflagen gestellt, sollten die in jedem Fall ernst genommen werden, sonst kann im Extremfall die Bauaufsichtsbehörde später den Abriss verlangen.
Architektenleistungen werden nach einer gesetzlich vorgegebenen Honorarordnung (HOAI) berechnet.
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