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Absturzsicherung Vorschriften – Gesetze schaffen Sicherheit

Dachdecker.com Team
Verfasst von Dachdecker.com Team
Zuletzt aktualisiert: 31. Januar 2022
Lesedauer: 2 Minuten
Absturzsicherungs-Vorschriften: Der Vorgesetzte trägt die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter die Sicherungsvorrichtungen nutzen. © Dachdecker.com

Auch auf dem Dach hoch über dem Erdboden gelten Gesetze, Regelungen und Vorschriften. Und an die müssen sich sowohl Bauherr und Hausbesitzer als auch der Dachdecker halten. Einer der gesetzlich besonders sorgfältig geregelten Bereiche ist die Sicherheit des Arbeiters auf dem Dach. In den aktuell gültigen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) finden sich Angaben zur Absturzsicherung und auch das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat bestimmte Absturzsicherungs-Vorschriften herausgegeben.

Absturzsicherung Vorschriften – Vorgesetzter hat Verantwortung

In der Unfallverhütungsvorschrift der BGV wird geregelt, dass ab einer Arbeitshöhe von 3 m Vorrichtungen zur Absturzsicherung installiert werden müssen. Außerdem liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Absturzsicherungs-Vorschriften nicht beim Arbeiter selbst, sondern beim Vorgesetzten. Dieser muss sich nicht nur um die professionelle Installation von Sicherungssystemen kümmern. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass bei Verwendung von Anschlageinrichtungen – also eines Seilschutzsystems – dieses von den Arbeitern auch genutzt wird. Für die Absturzsicherung am Flachdach werden weiterhin in den Flachdachrichtlinien Empfehlungen gegeben. So wird angeraten, bereits beim Bau des Flachdachs eine Dachsicherung zu berücksichtigen und zu installieren. Bei der Nachrüstung der Flachdach-Sicherung im Falle von Wartungs- oder Reparaturbedarf gibt es immer die Gefahr die Abdichtung des Daches zu beschädigen.

Absturzsicherung Vorschriften – DIN-Normen für Sicherungssysteme

Auch die Beiträge der DIN zu den Absturzsicherungs-Vorschriften sind komplex. In der DIN zur Nutzung von Anschlagsicherungen sind Gebrauchsanleitung, Anforderungen und Prüfverfahren für Anschlagsicherungen geregelt. Bevor ein Seilsicherungssystem in Betrieb genommen wird, sollte daher abgeklärt werden, ob es der DIN-Norm entspricht. Profis, wie die AMH Flachdach-Sicherungs GmbH, wissen das und richten ihre Systeme entsprechend darauf aus. Auch temporäre Flachdach-Sicherungen müssen einer Norm entsprechen. Die Gewährleistung der Sicherung bei Instandhaltungen wir weiterhin in den DIN-Vorgaben zu sicherheitstechnischen Anforderungen in Einrichtungen zur Instandhaltung vorgeschrieben.



Absturzsicherung Vorschriften – Der Spezialist kennt sich aus

Damit Sie Ihr Dach zuverlässig und professionell sichern können, ist Hilfe vom Experten unbedingt notwendig. Wenn Sie Informationen zu den Absturzsicherungs-Vorschriften brauchen, wenden Sie sich daher direkt an einen Dachdecker-Betrieb. Dieser weiß, welche Vorschriften es einzuhalten gilt und wie Sie dies am besten tun. Der Dachdecker-Profi kann Sie kompetent und umfassend beraten. Stellen Sie doch gleich kostenfrei und unverbindlich eine Anfrage auf Dachdecker.com.

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