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Sicherheit auf dem Dach

Diese fünf Punkte sollten Sie bei der Arbeitsschutzkleidung beachten

Dachdecker.com Team
Verfasst von Dachdecker.com Team
Zuletzt aktualisiert: 11. März 2021
Lesedauer: 5 Minuten

Schutzkleidung am Arbeitsplatz ist in Berufsfeldern nötig, die ohne Maßnahmen zur Unfallverhütung eine Gefahr für den Arbeitnehmer darstellen können. Dazu gehört auch der Beruf des Dachdeckers. Erfahren Sie bei Dachdecker.com mehr über die richtige Schutzkleidung!

Ein Dachdecker arbeitet als Handwerker häufig auf Baustellen und in großer Höhe. Daher müssen auch Beschäftigte in diesem Beruf darauf achten, an ihrem Arbeitsplatz gesichert und bei Unfällen geschützt zu sein: Dies geschieht durch die passende Schutzkleidung. Bei Dachdeckern gehören dazu vor allem Schutzhelme und Handschuhe, aber auch Anseilsysteme. Für diese Schutzkleidung gib es besondere Vorschriften sowie Regeln und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wer gibt die Verordnung für die Arbeitsschutzkleidung vor?

Die Arbeitsschutzkleidung wird generell über die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung“, kurz PSA, definiert. Dieser Paragraf gibt den Anwendungsbereich, die Bereitstellung und Benutzung sowie die Unterweisung vor. Die Arbeitsschutzkleidung wird hier als Kleidung definiert, die vom Arbeitnehmer für den Schutz der eigenen Sicherheit und Gesundheit getragen wird. Außerdem wird hier auf die Pflicht des Arbeitgebers eingegangen, die Beschäftigten in die korrekte Benutzung der Arbeitsschutzkleidung einzuweisen. Mit der Neuerung der PSA-Verordnung von März 2016 wurden unter anderem die Anwendungsbereiche der Arbeitsschutzkleidung klarer dargelegt.

Was müssen Mitarbeiter beachten?

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Betriebs, für die richtige Ausrüstung des Mitarbeiters mit geeigneter Sicherheitskleidung zu versorgen – hierzu gehören je nach Einsatzgebiet Schutzhelme, Schutzbrillen und vor allem Arbeit. Der Mitarbeiter ist allerdings dazu verpflichtet, die angeordnete Arbeitsschutzkleidung wie Kopfschutz, Augenschutz, Atemschutz oder Fallschutz zu tragen – natürlich auch, um im eigenen Interesse Verletzungen zu vermeiden. Außerdem müssen die Arbeiter die einzelnen Kleidungsstücke zu Unterstützung ihrer Arbeitssicherheit vor dem Tragen auf Schäden und Mängel überprüfen und diese dem Vorgesetzten melden.
Grundsätzlich sind die Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, die Schutzkleidung zu bezahlen. Stimmt jedoch der zuständige Betriebsrat einer Kostenaufteilung zwischen Arbeitgeber und –nehmer zu, müssen sich alle Mitarbeiter daran halten und maximal die Hälfte der anfallenden Kosten tragen. Darüber hinaus muss mit der Arbeitsschutzkleidung natürlich sorgsam umgegangen werden: Die Lagerungs- und Pflegeempfehlungen des Herstellers für die Schutzkleidung wie Anstoßkappen, Schweißbrillen, Gehörschutz oder Feinstaubmasken sollten eingehalten und die schützenden Proodukte möglichst sauber gehalten werden.

Welche Aufgaben und Pflichten hat der Betrieb?

Der Betrieb muss als erstes feststellen, welche Arbeitsschutzkleidung benötigt wird: Dies ist zum einen davon abhängig, wo die Kleidung getragen wird. Zum anderen muss die Ausstattung natürlich auf die potenziellen Gefahren abgestimmt sein. Zum Schluss müssen die einzelnen Kleidungsstücke natürlich besorgt und die Kostenbeteiligung mit den Mitarbeitern besprochen werden. Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Kosten der Arbeitsschutzkleidung – im Gegensatz zur Arbeitskleidung, die in der Regel von den Beschäftigten selbst gezahlt wird.
Außerdem muss eine ausführliche Einweisung der Mitarbeiter erfolgen: Diese beinhaltet unter anderem den richtigen Umgang mit der Kleidung und die Konsequenzen bei Verlust oder Beschädigung der Arbeitsschutzkleidung. Nicht zuletzt sollte der Arbeitnehmer nach einiger Zeit nach seiner Meinung zur verordneten Kleidung befragt werden. Grundsätzlich hat der Betrieb dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit geschützt wird.

Was gehört zur Arbeitsschutzkleidung eines Betriebs?

Unterschieden werden muss zwischen den Begriffen Arbeitsschutzkleidung und Berufskleidung. Berufskleidung gehört zur Arbeitskleidung, die die eigene Kleidung der Arbeitnehmer schont und als einheitliche Firmenkleidung oder Uniform dienen kann. Im Gegensatz dazu erfüllt die Arbeitsschutzkleidung den Zweck, die Vorschriften für die Unfallverhütung einzuhalten und den Beschäftigten vor Gefahren im Arbeitsalltag zu schützen. Dazu gehören unter anderem Handschuhe, Schutzhelme und -brillen oder auch Atemmasken und das passende Schuhwerk. Vorrangig ist die Ausstattung aber von der jeweiligen Tätigkeit abhängig. Schutzkleidung wird vor allem im Handwerk sowie im industriellen und medizinischen Bereich benötigt.

Was passiert bei Verstößen?

Stellt ein Arbeitnehmer fest, dass der Arbeitgeber nicht für die gesundheitliche Sicherheit der Beschäftigten sorgt, sollte der Betriebsrat – wenn vorhanden – informiert werden. Der Beschäftigte kann natürlich auch sofort das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, kann der Mangel an ordentlicher Arbeitsschutzkleidung laut § 25 des Arbeitsschutzgesetzes Geldbußen nach sich ziehen. Bei Fragen zu diesem Thema steht Innungsmalern ihre jeweilige Innung beratend zur Verfügung!
Nichtsdestotrotz steht auch der Arbeitnehmer in der Pflicht: Auch diesem kann eine Geldstrafe auferlegt werden, wenn er sich weigert, die angeordnete Schutzkleidung zu tragen. Außerdem kann er abgemahnt werden – so kann es im Wiederholungsfall auch zur Entlassung kommen, denn der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz getroffen und eingehalten werden.



Fazit

Die Arbeitsschutzkleidung sollte in jedem Fall gewissenhaft von Dachdeckern getragen werden. Nur so kann Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden. Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Beschaffung, das Tragen und einen Großteil der Kosten. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Schutzkleidung gewissenhaft zu tragen. Bei Verstößen sind Bußgeldstrafen sowie Abmahnungen vorgesehen.

Über unsere*n Autor*in
Dachdecker.com Team
Dachdecker.com ist das Branchenverzeichnis für Dachdeckerbetriebe. Die Redaktion von Dachdecker.com erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen und Arbeiten rund ums Dach, die Eindeckung oder die Wärmedämmung.