Dachausbau Genehmigung: Das Amt muss Bescheid wissen
Deutschland ist das Land der Bürokratie und das ist leider auch im Bauwesen nichts anderes. Egal ob man ein neues Haus bauen oder das alte einfach verändern möchte – eine Genehmigung muss in jedem Fall her. Denn auch Umnutzungen zu Wohnzwecken durch den Innenausbau des Dachbodens und Änderungen an Fassade und Dach müssen genehmigt werden.
Dachausbau-Genehmigung: Nach welchen Werten müssen Sie sich richten?
Zusätzlich zum Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, die deutschlandweit gelten, hat jedes Land seine eigene Landesbauordnung und jede Stadt unterschiedliche Bebauungspläne. Deshalb gibt es leider keine globalen Grenz- und Richtwerte zur Dachausbau-Genehmigung. Ein Termin bei der örtlichen Baubehörde ist also unumgänglich. Aber zu welchem Zeitpunkt im Planungsprozess ist der Besuch bei der Behörde am sinnvollsten? Gehen Sie auf keinen Fall erst mit dem fertigen Plan zur Behörde, sondern beziehen Sie das Amt in die Erstellung Ihres Plans zum Dachstuhlausbau mit ein. Nur mit der Beratung durch einen Experten wird es Ihnen gelingen, alle Bestimmungen einzuhalten. Außerdem ersparen Sie sich so die zeit- und kostenintensive Umplanung im Nachhinein, sollte Ihr Plan den Richtwerten der Baubehörde nicht genügen. Die Auflagen, die es zu beachten gibt, reichen von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumasse und einzuhaltenden Abstandsflächen bis zu Fluchtwegen.
Dachausbau-Genehmigung: Bauen ohne Genehmigung
Wird der Dachausbau ohne Genehmigung begonnen, so kann es passieren, dass das zuständige Bauamt die Baustelle sperrt. Den Dachausbau ohne Genehmigung zu beginnen ist außerdem eine Straftat. Zusätzlich zu einer halb fertigen, stillgelegten Baustelle drohen Ihnen noch eine Klage, ein Gerichtsverfahren und ein Ordnungsgeld. Ihr Dachausbau ohne Genehmigung würde also ein Vielfaches der normalen Dachausbau-Kosten verursachen. Eine Dachausbau-Genehmigung ist daher der allererste und auch wichtigste Schritt zum Gelingen Ihres großen Vorhabens. Ersparen Sie sich jeden darüber hinaus gehenden Ärger und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Baubehörde auf. Dann steht dem Gelingen Ihrer Pläne auch nichts mehr im Wege.
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