Schneefanggitter können verhindern, dass Schneelawinen vom Dach herunterrutschen und Schaden verursachen. Doch grundsätzlich muss nicht auf jedem Dach solch ein Schutz angebracht werden. Für wen Schneefanggitter Pflicht sind, erfahren Sie auf Dachdecker.com!
Viele Hauseigentümer sorgen sich mit Beginn des Winters um den Schnee auf ihrem Dach, der leicht zu einer Dachlawine und folglich zu einer Gefahr werden kann. Abhilfe können hier Schneefanggitter schaffen: Sie sind ein bewährtes Schneefangsystem für Dächer, das Personen vor Verletzungen sowie Objekte und parkende Autos vor Sachschäden durch Schneelawinen schützt. Wer bereits entsprechende Sicherungen vorgenommen hat, kann beruhigt sein. Sind jedoch keine Schneefanggitter auf dem Dach vorhanden, müssen diese unter Umständen schnellsten angebracht werden, um Schäden und Verletzungen zu verhindern beziehungsweise nicht im Schadensfall dafür haften zu müssen. Dachdecker.com informiert Sie über die Schneefanggitter-Pflicht und inwiefern diese auf Sie zutrifft!
Besteht eine Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern?
Grundsätzlich sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor Dachlawinen zu ergreifen, wenn die Umstände solche Sicherungsmaßnahmen erfordern. Eine Schneefanggitter-Pflicht hängt von der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes ab. Außerdem sind die Art und der Umfang des Verkehrs relevant. Abhängig vom jeweiligen Bundesland gibt es in den örtlichen Bestimmungen oder auch Bauordnungen spezifische Vorschriften, die der Vermeidung solcher Schneeschäden durch Dachlawinen dienen. In Niedersachsen müssen beispielsweise alle neu gebauten Häuser mit Dächern, die einer öffentlichen Verkehrsflächen zugewandt sind und eine Dachneigung von mehr als 45 Grad haben, ein Schneefanggitter besitzen. Schneefanggitter-Vorschriften können aber auch durch die individuellen Satzungen von Gemeinden festgelegt werden.
Die Schneefanggitter-Pflicht ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht, welche die Funktion zur Abwehr von Gefahrenquellen hat. Ihr Unterlassen kann dementsprechend zu Schadensersatzansprüchen führen.
Was Sie sonst zur Schneefanggitter-Pflicht wissen müssen
Ein Hauseigentümer ist seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, wenn er Schneefanggitter angebracht hat. In der Regel hat er darüber hinaus keine weiteren Pflichten, wie zum Beispiel das Aufstellen von Warnschildern, zu erfüllen. Zu beachten ist, dass der Hausbesitzer prinzipiell die Möglichkeit hat, die Pflicht zur Anbringung von Schneefanggittern dem Mieter, Hausmeister oder Verwalter zu übertragen.
Die Schneefanggitter-Pflicht sieht im Allgemeinen vor, dass Schneegitter montiert werden. Geläufige Maße für Schneefanggitter sind dabei 3 m Breite und 20 cm Höhe. In Verbindung mit den passenden Stützen eignen sich Schneefanggitter für unterschiedliche Dachlängen und für viele Bedachungsarten; so gibt es Schneefänge auch für Dächer mit Photovoltaikmodulen. Je nach Höhe, Material und Länge variieren die Preise. Generell kosten die Schutzgitter zwischen 20 und 30 Euro pro Laufmeter.