Wenn im Winter vermehrt Schnee fällt, ergeben sich für die Hausdächer verschiedene Probleme. Es droht die Gefahr von Dachlawinen. Dachdecker.com informiert Sie über die gängigsten Schutzmaßnahmen, die Sie als Hauseigentümer treffen können.
Unter dem Begriff Dachlawine versteht man im Allgemeinen Schneemassen, die von Hausdächern herabstürzen. Während Besitzer eines Flachdaches vorrangig mit der darauf lastenden Schneelast zu kämpfen haben, besteht bei Steildächern vermehrt die Gefahr sogenannter Dachlawinen. Diese entstehen nach den gleichen Prinzipien wie Lawinen im Gebirge. Vor allem bei einsetzendem Tauwetter ist erhöhte Vorsicht geboten, da sich dadurch die oberen Schneeschichten lösen und auf ihrem Weg nach unten weiteren Schnee mitnehmen können. Aber auch die Wärme, die vom Hausdach abgestrahlt wird, kann eine Gefahr in Form eines sogenannten „Schneebrettes“ verursachen. Besonders hoch ist das Risiko, wenn sich der Schnee auf dem Dach bei einer Dachneigung von 25°- 45° löst.
Haftung des Hauseigentümers bei Dachlawinen
Wenn eine Dachlawine ein Auto beschädigt oder Passanten davon getroffen werden, ist rechtlich gesehen in erster Linie der Hauseigentümer für den entstandenen Schaden haftbar, insofern er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um die Gefahr zu verhindern. Jedoch ist die Verkehrssicherungspflicht je nach Wohnregion unterschiedlich zu beurteilen, denn im Allgemeinen werden in schneereichen Gebieten generell andere Anforderungen an die Hauseigentümer gestellt als in Regionen, in denen weniger Schnee fällt.
In schneereichen Gebieten, wie beispielsweise in der Alpenregion in Bayern, ist das Anbringen von verschiedenen Schneefangsystemen oftmals baupolizeilich vorgeschrieben. Sind diese hier nicht vorhanden bzw. nicht ordnungsgemäß montiert, kann dies als Pflichtverletzung angesehen werden, was zur Folge hat, dass der Hauseigentümer für einen Dachlawinen-Schaden haftet. Zusätzlich zu diesen Vorrichtungen können auch Schilder aufgestellt werden, die davor warnen. In Gegenden wie z.B. dem Oberrheingebiet, in denen weniger Schnee fällt, besteht hingegen nur in Ausnahmefällen die Pflicht zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen. Hier ist die Pflicht zur Warnung vor den herabstürzenden Schneemassen erst dann gegeben, wenn die Witterungsbedingungen es erforderlich machen.
So können Sie eine Dachlawine verhindern!
Als Schutz vor Dachlawinen fungieren Schneefanghaken, Schneefangbalken oder auch Schneefanggitter, die direkt auf dem Dach montiert werden. Auch wenn die sich auf dem Dach befindende Schneemasse trotz Schneefanggitter herabstürzen kann, verringert sich das Risiko erheblich. Diese Systeme bestehen aus verschiedenen Materialien (z.B. Kupfer, verzinktem Stahl, Holz) und sind im Baumarkt oder im Fachhandel für Dachzubehör erhältlich. Auch verschiedene Online-Shops haben unterschiedliche Modelle zu günstigen Preisen im Angebot.
Eine Alternative dazu stellen Dachflächen- bzw. Dachrinnenheizungen dar. Diese sind jedoch verhältnismäßig teuer und benötigen viel Energie.