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Dachreparatur & Dachsanierung

Sturmschaden Dach: Wer zahlt die Sturmschäden?

Simone Blaß
Verfasst von Simone Blaß
Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2023
Lesedauer: 7 Minuten
©FooTToo - istockphoto.com

Der letzte Sturm hat einen Schaden an Ihrem Dach verursacht? Ziegel sind heruntergefallen oder das Dach ist zu großen Teilen beschädigt? Dann fragen Sie sich wahrscheinlich, wer für diese durch den Sturm verursachten Schäden aufkommt. Wir verraten es Ihnen.

Alles auf einen Blick

  • Damit es erst gar nicht zu einem Sturmschaden kommt, sollten beim Eindecken Sturmklammern verwendet werden.
  • Man unterscheidet zwischen Schäden an den Ziegeln und solchen am Dachstuhl.
  • Im schlimmsten Fall kann das Haus durch einen Dachschaden für einige Zeit nicht mehr bewohnt werden.
  • Einen Sturmschaden sollten Sie unverzüglich der Versicherung melden. Der erste Ansprechpartner ist die Wohngebäudeversicherung.
  • Beheben Sie den Sturmschaden erst, nachdem ein Gutachter der Gebäudeversicherung diesen dokumentiert hat. Allerdings ist es möglich, Gefahren sofort eindämmen zu lassen.

Definition

Ein Sturm ist im Prinzip ein sehr starker Wind, der zum Beispiel durch abbrechende Äste bei parkenden Autos zum Schaden führt oder sogar ganze Gebäude beschädigt. Dabei ist das Hausdach die größte Angriffsfläche. Schon ab Windstärke 7 kann es passieren, dass ein starker Sog erzeugt wird, der lose, lockere Dachziegel durch die Luft wirbeln kann.

Wann handelt es sich um einen Sturm?

Ein echter Sturm ist ein Tiefdruckgebiet, das mit extrem hohen Windgeschwindigkeiten verbunden ist. Meteorologen setzen den Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von 75 Stundenkilometern oder Stufe 9 auf der Beaufortskala an. 

Schon gewusst?
Bei der Beaufortskala wird die Windstärke anhand der Auswirkungen des Windes eingeteilt. Bei 1 kann Rauch noch senkrecht aufsteigen, ab 9 kann es zu Schäden an Dächern kommen, bei 12 spricht man von einem Orkan, der schwere Verwüstungen anrichtet. Weitere Informationen finden Sie beim Deutschen Wetterdienst.

Welche Dach Sturmschäden gibt es?

Bei den Sturmschäden am Dach unterscheidet man grob zwischen den beiden folgenden Varianten:

  • Sturmschaden an den Ziegeln
    In diesem Fall werden nur Dachziegel beschädigt, beispielsweise, weil sie herunterfallen oder durch umgestürzte Bäume, die aufs Gebäude gefallen sind, kaputtgehen. Hierfür reicht manchmal schon ein kleines Unwetter aus.
  • Sturmschäden am Dachstuhl
    Kommt es zu einem Schaden am Dachstuhl, sind in der Regel auch große Teile der Dachziegel nicht mehr zu gebrauchen. So ein Schaden entsteht meist bei einem extremen Sturm mit hoher Windstärke oder wenn die Dachkonstruktion alter Dächer nicht mehr tragfähig genug ist.

Wer bezahlt die Schäden auf meinem Dach?

Wenn Sie versichert sind, wird der Versicherer in den meisten Fällen den Schaden entweder ganz oder zumindest teilweise übernehmen. Sie können die Eindeckung mit der geleisteten Zahlung reparieren lassen. Normalerweise rechnet die Versicherung direkt mit dem Dachdecker ab. Sind Sie jedoch nicht oder nur unzureichend versichert, müssen Sie gegebenenfalls ganz oder teilweise selbst für den Schaden aufkommen. Da gerade ein Schaden am Dach mit erheblichen Kosten verbunden sein kann, raten wir Ihnen dringend, auf eine ausreichende Versicherungsdeckung zu achten.



Versicherung

Kommt es zu einem Dachschaden, sollten Sie nicht selbst mit der Dachsanierung beginnen, sondern als Hausbesitzer als erstes dem Versicherer Bescheid geben – vor der Reparatur. Am besten dokumentieren Sie die entstandenen Schäden genau, durch Fotos, das Verzeichnen undichter Stellen und eine exakte Aufstellung beschädigter Teile.

Was sollte man bei einem Sturmschaden am Dach tun?

Das erste, was Sie nach einem solchen Schaden unternehmen sollten, ist es, die Versicherung zu informieren. Allerdings ist es manchmal nicht so eindeutig, welche Versicherung überhaupt zuständig ist.

Welche Versicherung kann von einem Sturmschaden betroffen sein?

  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Glasversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wohngebäudeversicherung

Wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen, benötigen Sie unbedingt eine Wohngebäudeversicherung. Schäden am Haus, also beispielsweise ein Dachschaden durch einen Sturm, sind damit abgedeckt.

In der Regel übernimmt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung des Originalzustandes des Hauses. Möbel oder andere Gegenstände, die durch das beschädigte Dach in Mitleidenschaft gezogen wurden, sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt.

Wichtig:
Lesen Sie am besten in den Versicherungsbedingungen nach, was Ihre Versicherung unter einem Sturm versteht. Die meisten Versicherer legen fest, das mindestens Windstärke 8 wehen muss, um einen Versicherungsschaden zu rechtfertigen.

Hausratversicherung

Sind im Rahmen des Dachschadens Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen, also am Hausrat, entstanden, dann sind die beschädigten Gegenstände durch die Hausratversicherung versichert.

Glasversicherung

Die Glasversicherung versichert kaputte Fenster am Gebäude. Sie sollte unbedingt zusätzlich abgeschlossen werden, wenn im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kein Glasbruch versichert ist und es zu einem Sturmschaden kommt.

Haftpflichtversicherung

Löst ein Unwetter Teile und richten diese Schaden bei anderen an, dann greift die private Haftpflichtversicherung und kommt für die finanziellen Folgen auf. Eigentümer von vermieteten Häusern sollten unbedingt darauf achten, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die sowohl Sach- als auch Personenschäden, zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel umfasst. Dann sind Sie auf der sicheren Seite, denn selbst vermeintlich kleinste Schäden können in der Folge teuer werden.

Ab wann zahlt die Versicherung den Sturmschaden?

Kontaktieren Sie die Versicherung unbedingt unmittelbar nach Eintritt des Sturmschadens. Ansonsten kann es – je nach Vertrag – passieren, dass die Leistungen gekürzt werden und Sie auf hohen Kosten sitzenbleiben. Sie müssen dabei nachweisen, dass der Schaden nur durch das Unwetter entstanden sein kann, was zum Beispiel bei einem Flachdach nicht immer einfach ist. Auch die Sturmstärke wird ausschlaggebend sein. Stürmischer Wind allein reicht oft nicht.

Es wird einige Tage dauern, bis die Versicherung einen Gutachter schickt, der den Schaden aufnimmt. Erst danach können Sie einen Fachbetrieb mit der Dachreparatur beauftragen.

Reparatur

Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflicht. Zumindest dann nicht, wenn das Haus Ihnen bereits gehört. Müssen Sie es allerdings finanzieren, dann verlangen die Banken eine solche Versicherung in der Regel als Absicherung des Gebäudewertes bei möglichen Schäden. Im Schadensfall nach heftigen Unwettern ist eine solche Versicherung oft die Rettung. Denn sonst kann es sehr teuer werden. 

Dachdecker bessern einen Dachschaden aus
©Trigem777 – istockphoto.com

Wann kann ich einen Dachdecker beauftragen?

Die Beauftragung eines Dachdeckers ist differenziert zu betrachten. Vertraglich sind Sie in der Regel dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sich der entstandene Schaden nicht verschlimmern kann. Das bedeutet, dass beispielsweise lockere einzelne Ziegel auch Solardachziegel oder die lose Schornsteinabdeckung gesichert werden müssen, damit diese nicht beim Herunterfallen Menschenleben gefährden oder ein geparktes Autos beschädigen. Oder dass Arbeiten am Dachstuhl ausgeführt werden müssen, damit dieser nicht einstürzt. Ebenso sollten Löcher in der Bedachung, in die Regenwasser eindringen könnte, schnell geschlossen werden, um eine Schimmelgefahr zu vermeiden.

Deshalb ist es Ihnen gestattet, schnellstmöglich einen Dachdecker zu beauftragen. Dieser darf jedoch, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, zunächst nur Sicherungstätigkeiten ausüben. So darf er beispielweise Löcher im Dach mit einer Plane abdecken, damit kein zusätzlicher Wasserschaden entsteht.

Sobald der Gutachter vor Ort war und den Schaden eingeschätzt hat, darf der Dachdecker mit der Dachreparatur beauftragt werden. Warten Sie jedoch erst auf eine schriftliche Bestätigung der Versicherung.

Achtung:
Obwohl Sie verpflichtet sind, den Schaden möglichst gering zu halten, sollten Sie sich niemals allein aufs Dach stellen. Hierdurch kann ein noch größerer Schaden entstehen und Sie begeben sich in ernste Gefahr.

Wie mache ich mein Dach sturmsicher?

Auf einen extrem starken Sturm vorbereitet zu sein, ist praktisch unmöglich. Dennoch gibt es zumindest die Möglichkeit, das Dach vor schwachen und mittelstarken Stürmen zu schützen. Für diesen Fall werden sogenannte Sturmklammern an den Dachziegeln angebracht. Diese sorgen dafür, dass einzelne Dachziegel beim Sturm nicht oder nur sehr schwer abheben können. Zudem sollten Sie in regelmäßigen Abständen einen Blick aufs Dach werfen. Scheinen Ziegel locker? Dann sollte der Hausbesitzer das besser von einem Dachdeckermeister überprüfen lassen. Noch besser ist eine regelmäßige Dachwartung durch einen Profi, bei der auch die Bausubstanz des Dachstuhls mit überprüft wird.



Fazit

Kommt es zu einem Sturmschaden am Dach, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre Versicherung und beauftragen Sie einen Dachdecker, der verhindern kann, dass Folgeschäden entstehen. Erst, wenn der Gutachter den Schaden festgestellt hat, dürfen Sie den Dachdecker mit der Reparatur des Dachschadens beauftragen. Schadensbegrenzung sollte aber so schnell wie möglich erfolgen, also zum Beispiel das fachgerechte Abdecken entstandener Lücken in der Dachabdeckung.

Über unsere*n Autor*in
Simone Blaß
Simone studierte Germanistik, Psychologie und Soziologie und absolvierte danach ein Volontariat bei einem lokalen Fernsehsender. Nach Zwischenstationen beim Radio und in einer PR-Agentur arbeitete sie viele Jahre als freiberufliche Redakteurin für Online-Portale und Agenturen.