Eine Dachaufstockung kann in verschiedenem Umfang durchgeführt werden, von der Erhöhung des Kniestocks bis hin zur komplett neuen Etage. Welche Methoden es gibt, wie sich die Kosten kalkulieren lassen und was es bei der Beantragung eines solchen Bauvorhabens zu beachten gibt, hat Dachdecker.com für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Wer eine Dachaufstockung durchführen lässt, kann seinen Wohnraum auf vergleichsweise günstige Art und Weise erweitern: Es muss kein neues Bauland erworben werden während der Erweiterungsarbeiten können die restlichen Gebäudeteile weiter bewohnt und genutzt werden. Zudem gibt es für Dachaufstockungen verschiedene Förderpakete der KfW-Bank. Auch aus ökologischer Sicht sind Gebäudeaufstockungen und -erweiterungen sinnvoll: Zum einen wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, ohne neue Freiflächen versiegeln zu müssen; zum anderen lassen sich durch ein zusätzliches Geschoss oder durch den Ausbau des Dachbodens die energetischen Eigenschaften eines Hauses signifikant verbessern.
Erhöhung des Kniestocks zur Dachaufstockung
Die Kniestockerhöhung ist eine gängige Methode für Bauherren, im Zuge des Dachgeschossausbaus den vorhandenen Wohnraum erweitern zu lassen. Durch eine Anhebung des Dachstuhls um 80cm lassen sich beispielsweise rund 30% nutzbarer Raum hinzugewinnen. Zumeist wird gleichzeitig die Dachneigung erhöht. Neben einer vorangehenden Prüfung der Statik des Gebäudes sind verschiedene Arbeitsschritte notwendig, welche fachliches Know-how und die Kenntnis verschiedener Sicherheitsbestimmungen voraussetzen und zum Teil den Einsatz spezieller Werkzeuge und Maschinen erfordern:

- Dach abdecken
- Dachstuhl entfernen oder hydraulisch anheben
- Kniestock aufmauern und dämmen
- Dachstuhl erneuern beziehungsweise wieder fachgerecht mit dem Gebäude verbinden
- Schornstein erhöhen
- Abdichten, Dämmen und Eindecken von außen
- Außenwände neu verputzen und streichen
- Heizungsrohre und elektrische Leitungen anpassen
- fachgerechte Isolierung des Dachbodens von innen
- Innendämmung und -verkleidung anbringen
Kosten der Kniestockerhöhung
Ein professioneller Dachdecker sollte zurate gezogen werden, um das Gebäude zu besichtigen, zu prüfen und einen individuellen Ausbauplan nebst Kostenvoranschlag zu erstellen. Die Ausgaben setzen sich hierbei, abhängig von Gebäudegröße und Dachfläche, aus Material- und Arbeitspreisen zusammen. Um für eine solche Dachaufstockung die Kosten zu überschlagen, muss individuell geprüft werden, welche Arbeitsmaterialien nötig sind und wie zeitaufwendig das Bauvorhaben ist.
So lassen sich unregelmäßige Sandsteine (20 x 20 x 40cm mit 2-3cm Toleranz) zum Aufmauern des Kniestocks schon für 3-4€ pro Stück erwerben, 25 Kilo Mörtel kosten etwa 50-60€. Kommen jedoch Dacheindeckung, Dampfbremse, Unterspannfolie, Dämmmaterialien und Arbeitsgeräte hinzu, befinden Sie sich schnell im Bereich mehrerer Tausend Euro. Daher sollten Sie die Ausgaben für das Bauvorhaben unbedingt durch einen Fachmann kalkulieren lassen. Um einen Besichtigungstermin mit einem Dachdeckermeister aus Ihrer Umgebung zu vereinbaren, können Sie hier auf Dachdecker.com nach Innungsfachbetrieben suchen und einfach und schnell Kontakt aufnehmen. Gern erstellt der Experte Ihnen ein Angebote ganz nach Ihren Wünschen.
Aufstockung einer kompletten Etage
Die Etagen- oder Geschossaufstockung ist eine Form der Dachaufstockung, die zumeist bei Flachdächern Anwendung findet. Hierbei gibt es unterschiedliche Methoden, wie etwa Rahmenkonstruktionen aus Holz, gemauerte Aufstockungen, Stahl- oder Glasausführungen oder komplett vormontierte Aufbauten. Insbesondere bei Altbauten besteht ein großes Potenzial. Doch auch im Zuge der umfassenden Geschossaufstockung gibt es für den Bauherrn Verschiedenes zu beachten:
- fachgerechte Prüfung der statischen Voraussetzungen des Gebäudes
- Einhaltung energetischer Standards
- Erfüllung technischer Vorschriften zu Brandschutz, Blitzschutz, Schallschutz und Trittschalldämmung (insbesondere für Vermieter)
Aufgrund der Vielzahl an Bauvorschriften und Schutzbestimmungen muss jede Art der Dachaufstockung unter fachlicher Aufsicht erfolgen. Nur so lassen sich kostspielige Bauschäden vermeiden und die Sicherheit der Bewohner gewährleisten.
Für die Kosten einer Geschossaufstockung gilt Gleiches wie im Fall des Kniestockaufbaus: je nach speziellem Gebäude und individuellem Arbeitsaufwand ist die Preisspanne enorm. Grundsätzlich wichtig ist, sich nach Abschluss der Baumaßnahmen auf der Rechnung die Material- und Arbeitskosten getrennt ausweisen zu lassen, da nur letztere steuerlich absetzbar sind.
Dachaufstockung beantragen: Prüfung, Antragstellung, Genehmigung
Eine Dachaufstockung muss stets behördlich genehmigt werden. Daher ist ein Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen. Dieser Vorgang gestaltet sich wie folgt:
1. Prüfung durch einen Sachverständigen
Ein Fachmann prüft Grundriss, Dachaufbau und Mauerwerk des Gebäudes, um festzustellen, in welchem Umfang eine Aufstockung überhaupt ermöglicht werden kann. So sind Erweiterungen am Dach stets komplizierte Eingriffe in die Statik eines Hauses. Resultierende statische Veränderungen müssen daher vorab exakt berechnet und kalkuliert werden.
2. Antragstellung
Nach Ausarbeitung eines genauen Bauplanes muss ein Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gestellt werden. Dieser besteht (nach einer Bauvoranfrage) aus Bestandsplänen, Bauskizzen, Antragsformularen und einem amtlichen Lageplan.
3. Baugenehmigungsverfahren
Im nächsten Schritt prüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des Antrags mit geltendem Baurecht. Da für die Baugenehmigung eine Gebühr fällig wird (zumeist zwischen 1/1000 und 4/1000 der Baukosten), ist es sinnvoll, die Antragstellung einem professionellen Dachdecker zu überlassen, da dieser schon im Vorfeld einschätzen kann, welche Kriterien eine Dacherweiterung im Normalfall erfüllen muss. In der Regel gilt es, das Folgende zu beachten:
- Das Gebäude muss auch nach der Dachaufstockung ins umgebende bauliche Gesamtbild passen.
- Der Dachgiebel darf nicht wesentlich höher liegen als die Giebel der umgebenden Bauten (die Höhe des Firstes muss ortsüblich sein).
- Öffentlich-rechtliche Vorschriften dürfen nicht verletzt werden (beispielsweise Naturschutzrechte)!
4. Erteilung der Genehmigung
Wird dem Vorhaben zugestimmt, muss innerhalb einer bestimmten Frist mit der Bauausführung begonnen werden, da sonst die Baugenehmigung erlischt. Die Frist variiert je nach Bundesland, beträgt in der Regel jedoch drei oder vier Jahre. Im Normalfall kann allerdings ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, welcher zumeist für zwei Jahre bewilligt wird.