Neue Dachfenster verbessern nicht nur die Wohnqualität, den Tageslichteinfall und die Belüftung im Dachgeschoss, sie spielen auch eine entscheidende Rolle bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes. Wer 2025 in neue Dachfenster investiert, kann von umfangreichen staatlichen Förderprogrammen profitieren. Welche aktuellen Fördermöglichkeiten für Dachfenster es gibt, und was sie technisch und formal für den Erhalt erfüllen müssen, sind ebenso wichtige Eckpunkte wie konkrete Tipps zur erfolgreichen Antragstellung.
- Welche Möglichkeiten der Förderungen gibt es aktuell für neue Dachfenster? [Stand 2025]
- Zuschuss für Dachfenster: Wie wichtig ist der individuelle Sanierungsfahrplan?
- Welche Vorteile bietet die Förderung bei einem Dachfensteraustausch im Vergleich zum Neueinbau?
- Welche Dachfenstermaßnahmen am Gebäude werden gefördert?
- Gibt es Fördermöglichkeiten für den Einbau von Dachausstiegsfenstern?
- Was gilt bei Kombination mit Solaranlage oder Dachsanierung?
- Gibt es Förderung für Dachfenster im unbewohnten Dachraum?
- Welche KfW-Programme kommen infrage?
- Welche Alternativen gibt es zur KfW?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
- Wie beantrage ich eine Förderung für Dachfenster korrekt?
- Wo erhalte ich den Zuschuss für den Energieberater?
- Wie viel Geld kann man durch Förderungen sparen?
- Wie wirkt sich die Förderung auf die Gesamtkosten von Dachfenstern aus?
- Förderprogramm beantragen: Diese Fehler können Sie vermeiden
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- Dachfenster Förderung: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Die staatliche Förderung für Dachfenster erfolgt im Rahmen der BEG über BAFA und KfW, je nach Art der Maßnahme.
- Förderfähig sind der Austausch, der Neueinbau und die Sanierung von Dachfenstern, insbesondere im Zusammenhang mit energetischen Verbesserungen.
- Besonders attraktiv ist der iSFP-Bonus. Er bringt bis zu 5 Prozent zusätzliche Förderung.
- Förderprogramme gelten auch für unbewohnte Dachräume, denkmalgeschützte Gebäude und bei Kombination mit Solaranlagen.
- Wichtig ist, dass die Förderung vor Baubeginn beantragt wird und Fachunternehmen sowie Energieeffizienz-Experten eingebunden werden müssen.
Welche Möglichkeiten der Förderungen gibt es aktuell für neue Dachfenster? [Stand 2025]
Die zentrale Anlaufstelle für Förderungen im Gebäudebereich ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die aktuellste Fassung ist vom Januar 2024. Das Ziel ist es, durch finanzielle Anreize die energetische Sanierung und den Neubau klimafreundlicher Gebäude voranzutreiben, damit Deutschland seine Energie- und Klimaziele bis 2030 erreichen kann und eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor gelingt. Im Fokus stehen also Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. [1]
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude gliedert sich grundsätzlich in 2 Förderarten:
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Das umfasst gezielte energetische Verbesserungen wie den Dachfensteraustausch, Dämmung, Heizungsmodernisierung oder Lüftungsanlagen. Die Zuschüsse sind direkt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist flexibel und eignet sich besonders für Teil- oder Teilsanierungen.
- Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (siehe oben) bietet Förderkredite mit Tilgungszuschüssen für umfassende Sanierungen und den Neubau energieeffizienter Gebäude, insbesondere im Rahmen eines Effizienzhaus-Standards. Diese Kredite müssen zurückgezahlt werden, werden aber durch Tilgungszuschüsse vergünstigt. Die KfW-Förderung ist ideal für Komplettsanierungen, die alle relevanten Bauteile und Anlagentechnik umfassen und bietet auch Ergänzungskredite an. [2]
Damit ergänzen sich die Förderangebote, wobei alle Programme je nach Projekt gewählt oder kombiniert werden können. Für einen guten Überblick eignet sich die Förderdatenbank der Bundesregierung, die Ihnen potenzielle Förderprogramme aufzeigt.
Welche Rolle spielt der U-Wert bei der Förderung von Dachfenstern?
Der U-Wert spielt bei der Förderung von Dachfenstern eine entscheidende Rolle, da er den energetischen Standard des Fensters und somit dessen Förderfähigkeit bestimmt. Dieser Wert bildet den Wärmedurchgangskoeffizienten in W/(m²K) ab und gibt an, wie viel Wärme durch das Fenster verlorengeht. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung. Für eine Förderung durch das BAFA im Rahmen des BEGs müssen neue Dachfenster einen Uw-Wert von höchstens 1,1 W/(m²K) aufweisen. Für KfW-Förderungen liegt die Grenze meist bei 0,95 W/(m²K), bei barrierearmen oder einbruchhemmenden Fenstern kann bis zu 1,1 W/(m²K) zugelassen sein. Höhere Werte sind nur bei bestimmten Ausnahmefällen wie Altbausanierungen oder Denkmalschutz möglich. Der Nachweis dieses Werts erfolgt durch Produktdatenblätter und Energieberater-Bescheinigungen.
Durch die Einhaltung der U-Wert-Grenzen stellen Förderprogramme sicher, dass die Investitionen tatsächlich zu einer verbesserten Energieeffizienz des Gebäudes beitragen und die staatlichen Mittel sinnvoll eingesetzt werden.
Zuschuss für Dachfenster: Wie wichtig ist der individuelle Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Instrument, das nicht nur Orientierung bei der energetischen Sanierung gibt, sondern auch den Zugang zu höheren Förderquoten ermöglicht. Er wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und enthält konkrete Vorschläge zur schrittweisen Sanierung des Gebäudes. Wer Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt und kombiniert, erhält automatisch den sogenannten iSFP-Bonus, also 5 Prozent zusätzlich zur Basisförderung. Das kann bei größeren Vorhaben mehrere tausend Euro Unterschied machen. Wichtig dabei ist, dass die Maßnahme (z. B. Dachfenster-Einbau) explizit im iSFP genannt ist.
Welche Vorteile bietet die Förderung bei einem Dachfensteraustausch im Vergleich zum Neueinbau?
Zwischen einem Austausch bestehender Dachfenster und einem kompletten Neueinbau in eine bisher geschlossene Dachfläche bestehen aus fördertechnischer Sicht klare Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der Nachweisführung und Bewertung der Maßnahme.
- Die Vorteile beim Austausch vorhandener Fenster sind in der Regel leichter nachweisbar. Schließlich ist hier der energetische Vorteil offensichtlich, da ein altes, ineffizientes Fenster durch ein modernes, energieeffizientes neues ersetzt wird, womit sich der U-Wert deutlich verbessert und die Wärmeverluste reduziert werden. Hier reicht oft ein technischer Vergleich der alten und neuen Fensterdaten.
- Beim Neueinbau eines Fensters muss hingegen zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Maßnahme nicht zu einer energetischen Verschlechterung führt. Der durch das neue Fenster entstehende zusätzliche Wärmeverlust muss baulich ausgeglichen werden, zum Beispiel durch verbesserte Dämmung an anderer Stelle oder durch hochwertigen Fensterstandard. Dieser Aufwand ist höher, was die Förderung aber nicht ausschließt, sondern an zusätzliche Bedingungen knüpft. Hier ist eine Gesamtbewertung durch den Energieberater erforderlich.
Welche Dachfenstermaßnahmen am Gebäude werden gefördert?
Nicht jede Art von Fenstermaßnahme wird automatisch gefördert. Die Maßnahme muss einen nachweisbaren energetischen Nutzen bringen, also eine dauerhafte Reduzierung des Energiebedarfs bewirken. Dafür gibt es klare Anforderungen, die sich noch einmal verschärft haben:
- U-Wert-Grenze (Uw) wurde nach oben gesetzt: ≤ 1,1 statt ≤ 1,3 W/m²K
- verpflichtende Fachunternehmererklärung für alle Maßnahmen
- Die KfW fördert Einzelmaßnahmen nur noch in Kombination mit iSFP
- Energieberater-Beteiligung ist Bedingung, selbst bei kleinen Maßnahmen
Die Förderung von Dachfenstern in der Übersicht
| Kategorie | Maßnahme | Bemerkung/Hinweis |
| Einbau/Austausch | Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster oder deren erstmaliger Einbau | gilt auch für Erneuerung bestehender Elemente |
| Austausch, Ertüchtigung (Neuverglasung, Rahmenüberarbeitung, Fugendichtheit) | auch Verbesserung der Gang- und Schließbarkeit förderfähig | |
| Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster | energetische Verbesserung durch Erneuerung | |
| Neuverglasung, Entsorgung der Altverglasung | Sicherheits- bzw. Wärmeschutzglas förderfähig | |
| Überarbeitung der Rahmen und Flügel (inkl. Aus-/Einbau) | bei Sanierung bestehender Fenster zulässig | |
| Dachfenster abdichten (Falz-, Lippendichtungen) | zur Verbesserung der Luftdichtheit | |
| Dämmung der Einbaufuge | Reduktion von Wärmeverlusten | |
| Herstellung luftdichter Anschlüsse (innen) | Luftdichtheit nach EnEV/GEG erforderlich | |
| Herstellung schlagregendichter Anschlüsse (außen) | dauerhaft wetterbeständig auszuführen | |
| Begleitmaßnahmen | Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion (z. B. Heizkörpernischen) | auch die Sanierung kritischer Wärmebrücken ist förderfähig |
| Maßnahmen zur Schalldämmung | verbesserter Schallschutz bei Fenstertausch möglich | |
| Abdichtung der Fugen | Bestandteil der energetischen Ertüchtigung | |
| Einbau/Erneuerung von Fensterbänken | innen und außen zulässig | |
| Dämmung/Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen | reduziert Wärmeverluste oberhalb der Fenster | |
| fest eingebaute Fliegengitter | nur bei fester Montage förderfähig | |
| Erneuerung Heizkörper bei größerem Fenster | nur, wenn durch Fenstertausch notwendig | |
| Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich (anteilig) | nur im direkten Zusammenhang mit Fenstertausch | |
| Lüftung/Tageslicht | Einbau von Fensterlüftern, Außenwandluftdurchlässen, integrierten Geräten | fördert Luftqualität und Schimmelprävention |
| Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung (z. B. Lichtlenksysteme wie Lichtkamine) | optional mit automatischer Steuerung | |
| Sicherheits-/Wetterschutz | absturzsichernde Verglasung, Fensterstangen | gilt z. B. bei bodentiefen Fenstern |
| Schutz vor Klimaextremen (Sturm-, Hagel-, Schlagregenschutz etc.) | auch Schutz vor Starkregen und Überschwemmung | |
| Sonnenschutz | erstmaliger Einbau/Erneuerung von Rollläden, außenliegenden oder zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen | in Kombination mit Fenstertausch förderfähig |
| Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum (bei erfülltem U-Wert) | förderfähig bei energetisch geeigneten Fenstern | |
| Systeme zur automatischen oder strahlungsabhängigen Steuerung | optional zur Energieeinsparung | |
| kein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nötig bei Fenstertausch und Hitzeschutzmarkisen | vereinfachte Förderung möglich |
Bitte beachten Sie, dass sich die Fördervoraussetzungen jederzeit ändern können. Achten Sie daher bei der Wahl eines Energieberaters darauf, dass dieser immer aktuell informiert ist. Gleiches gilt für die ausführende Fachfirma. Kundenbewertungen können Ihnen dabei helfen, sich zu orientieren.
Gibt es Fördermöglichkeiten für den Einbau von Dachausstiegsfenstern?
Dachausstiegsfenster haben in erster Linie eine funktionale Rolle, denn sie ermöglichen den Zugang zum Dach für Wartung oder dienen als zweiter Rettungsweg. Für eine Förderung ist es jedoch entscheidend, dass auch sie energetische Anforderungen erfüllen. Der U-Wert muss ebenso stimmen wie beim klassischen Dachfenster. Außerdem muss die Maßnahme im Sanierungsfahrplan berücksichtigt werden. Dachausstiegsfenster können unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein, sofern sie nicht nur der Erschließung oder als Fluchtweg dienen, sondern auch zur Verbesserung der energetischen Qualität des Gebäudes beitragen. In der Praxis bedeutet das, dass es sich um ein hochwertig gedämmtes Fenster handeln muss, das den energetischen Standards genügt. Planen Sie also zum Beispiel den Einbau eines Dachausstiegsfensters in einen bislang ungedämmten Dachraum, den Sie künftig heizen möchten oder ersetzen Sie ein altes, schlecht gedämmtes Fenster, stehen die Chancen auf Förderung gut. Aber: Achten Sie immer auf die Luftdichtheit nach DIN 4108-7, denn bei Zug rund ums Fenster verliert man nicht nur viel Energie, sondern unter Umständen auch die Förderung.
Was gilt bei Kombination mit Solaranlage oder Dachsanierung?
Der Austausch von Dachfenstern beziehungsweise Dachflächenfenstern zusammen mit der Installation einer Photovoltaikanlage oder einer Dachdämmung ist besonders förderwürdig. Wichtig dabei ist, dass mehrere energetische Maßnahmen in einem durchdachten Gesamtkonzept umgesetzt werden. Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für die Dachsanierung verwendet, steigt die Förderquote zusätzlich. Wenn Sie also vorhaben, neue Dachfenster einzubauen, dann überlegen Sie, ob sich nicht Maßnahmen kombinieren lassen, denn dann wird die Maßnahme als systemischer Beitrag zur Energieeinsparung gewertet und hat entsprechend höhere Förderchancen.
Gibt es Förderung für Dachfenster im unbewohnten Dachraum?
Die BEG-Förderung schließt auch solche Maßnahmen mit ein, bei denen unbewohnte Dachräume ausgebaut und künftig als beheizte Wohnräume genutzt werden sollen. Voraussetzung ist, dass der Ausbau eine energetische Verbesserung zur Folge hat. Ein typisches Beispiel ist der Umbau eines unbewohnten Dachbodens zu einem Arbeits- oder Kinderzimmer. Dazu werden neue Dachfenster eingebaut, das Dach wird gedämmt und eine Heizung installiert. In diesem Fall kann der Energieberater die geplante Nutzungsänderung im iSFP vermerken und den Förderantrag entsprechend formulieren. Ohne diese Dokumentation ist eine Förderung ausgeschlossen. Entscheidend ist hier der Nachweis der Nutzungsänderung. Dazu dienen
- Bauanträge,
- Grundrisspläne mit Wohnflächenangabe,
- Heizlastberechnung
- Fotos vor und nach dem Ausbau sowie
- die Dokumentation durch den Energieberater.
Diese Unterlagen sind bei der Antragstellung mit einzureichen.
Welche KfW-Programme kommen infrage?
Im Unterschied zu den BAFA-Zuschüssen stehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Kredite und ergänzende Zuschüsse im Mittelpunkt. Wenn es darum geht, ein Dachfenster zu tauschen oder neu einzubauen, dann ist folgende Möglichkeit besonders interessant für Sie:
- KfW-Kredit 261 für Effizienzhaus-Sanierung: Dieses Programm richtet sich an Eigentümer, die ihr Gebäude umfassend modernisieren wollen. Werden mehrere energetische Maßnahmen kombiniert, sind Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Zusätzlich gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss, dessen Höhe vom erreichten Effizienzhaus-Standard [3]
- KfW-Kredit 308 – Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb): Für Familien und Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren. [4]
Bedenken Sie immer, dass Förderprogramme nicht nur bestimmte Bedingungen haben können, sondern sich auch sehr schnell ändern können beziehungsweise Fördertöpfe aufgebraucht sein können. Es ist daher ratsam, sich immer direkt bei der Planung der Maßnahme konkret bei der KfW zu informieren.
Welche Alternativen gibt es zur KfW?
Möchten Sie nicht auf KfW-Förderungen zurückgreifen, sollten Sie regionale und kommunale Förderprogramme prüfen. Diese können ergänzend oder alternativ zur BEG genutzt werden und sind teilweise sogar weniger bürokratisch oder bieten höhere Fördersätze.
- Fördermittel von Bundesländern und Kommunen: Viele Bundesländer betreiben eigene Förderprogramme zur energetischen Sanierung, oft über regionale Energieagenturen. Diese können zusätzliche Zuschüsse für energetisch hochwertige Fenster gewähren oder Beratungsleistungen fördern. In Bayern gibt es beispielsweise den „EnergieBonusBayern“, in NRW das Programm „progres.NRW“.
- Förderprogramme von Stadtwerken oder Versorgern: Auch Stadtwerke und Stromanbieter fördern Dachfenstermaßnahmen, etwa wenn gleichzeitig Ökostrom-Tarife oder Smart-Home-Komponenten eingebaut werden. In Hamburg gibt es zum Beispiel Bonussysteme für energieeffiziente Maßnahmen, die mit der BAFA-Förderung kombinierbar sind.
- § 35c EStG-Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen: Alternativ zu Zuschüssen können Sie einen Teil der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen direkt von der Einkommensteuer abziehen, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen. Diese Option lohnt sich besonders, wenn keine Zuschüsse bewilligt werden oder die Kombination steuerlich günstiger ist.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Grundsätzlich muss die Sanierung nachhaltig zur Energieeinsparung beitragen. Hierfür gelten technische, formale und zeitliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen, beziehungsweise einhalten müssen. Die Förderung unterstützt Eigentümer dabei, energieeffiziente Dachfenster fachgerecht einzubauen oder auszutauschen, um den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Dabei müssen technische Mindestanforderungen erfüllt und die Maßnahmen planvoll mit qualifizierten Fachbetrieben und Energieexperten umgesetzt werden. Diese eng definierten Bedingungen stellen sicher, dass die Förderung zielgerichtet für qualitativ hochwertige, energieeffiziente und nachhaltige Maßnahmen eingesetzt wird. Eigentümer können von attraktiven Zuschüssen von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten profitieren und so ihr Wohngebäude effizient modernisieren.
| Art der Voraussetzung | konkrete Anforderungen |
| technische Voraussetzungen | Uw der Dachfenster ≤ 1,1 W/(m²K) Einbau luftdicht und wärmebrückenfrei Umsetzung nach aktuellem Stand der Technik Nachweis durch Produktdatenblätter und Energieberater-Bescheinigung Verwendung zertifizierter Produkte mit Leistungsbeschreibung das Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein |
| formale Voraussetzungen | Begleitung durch zertifizierten Energieberater Nachweis der Eigen- oder Mitnutzung bei Zuschüssen detaillierte Aufschlüsselung der förderfähigen Kosten Ausführung ausschließlich durch qualifizierte Fachunternehmen |
| zeitliche Voraussetzungen | Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden iSFP darf nicht älter als 15 Jahre sein Nachweise müssen in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Umsetzung eingereicht werden KfW-Zusagen haben begrenzte Gültigkeit (z. B. 12 Monate) |
Wie beantrage ich eine Förderung für Dachfenster korrekt?
Die Antragstellung ist ein mehrstufiger Prozess, der exakt eingehalten werden muss. Fehler bei der Reihenfolge führen dazu, dass die Maßnahme nicht gefördert wird, selbst wenn alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Zunächst sollte man sich unbedingt mit einem zertifizierten Energieberater zusammensetzen, um die Maßnahme zu planen und wenn möglich einen iSFP zu erstellen. Danach werden die Kosten kalkuliert, Angebote eingeholt und die Maßnahme wird über das zuständige Förderportal beantragt.
Förderung über das BAFA beantragen (nur digital möglich)
- Energieberater beauftragen
- Angebote von Fachfirmen einholen
- Maßnahme online im BAFA-Förderportal anmelden
- Förderungszusage abwarten
- Auftrag an Handwerker vergeben
- Rechnungen und Nachweise fristgerecht hochladen
Förderung über KfW beantragen
Für KfW-Programme ist die Vorgehensweise etwas anders, denn die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Dieser prüft den Antrag, ergänzt gegebenenfalls Finanzierungsbausteine und reicht den Förderwunsch weiter. Hier ist eine engmaschige Abstimmung mit dem Energieberater und dem Finanzinstitut ratsam.
So werden Neueinbau und Austausch der Dachfenster steuerlich gefördert
- Lassen Sie die Sanierungsmaßnahme durch ein zertifiziertes Fachunternehmen durchführen.
- Das Unternehmen stellt Ihnen nach Abschluss eine Bescheinigung über die Erfüllung der technischen Anforderungen aus.
- Diese Bescheinigung reichen Sie zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.
- Der Steuerbonus wird direkt bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Über 3 Jahre verteilt können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro, von der Steuer abziehen.
Sie können die Handwerkerkosten zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzen, wobei Sie 20 Prozent der reinen Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, geltend machen können. Diese Steuerermäßigung gilt unabhängig von einer energetischen Sanierung.
Wo erhalte ich den Zuschuss für den Energieberater?
Den Zuschuss für den Energieberater erhalten Sie über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellt wird. Hierbei erfolgt die Förderung seit April 2025 direkt an den Antragsteller, also an Sie als Hauseigentümer und nicht mehr direkt an den Energieberater. Sie müssen also auch hier in Vorleistung gehen.
Wichtig für die Förderung:
- Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Beratung online gestellt werden.
- Die Energieberatung wird von einem qualifizierten, zertifizierten Energieberater durchgeführt, der dann einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, 850 Euro für Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten.
- Wohnungseigentümergemeinschaften können zusätzlich einen Bonus erhalten, wenn die Ergebnisse bei Eigentümerversammlungen präsentiert werden.
- Nach Durchführung der Beratung reichen Sie die Rechnung des Energieberaters zusammen mit einer Verwendungsnachweiserklärung beim BAFA ein, um den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen.
Wie viel Geld kann man durch Förderungen sparen?
Die Höhe der möglichen Einsparung durch Förderungen hängt maßgeblich von der Art der Maßnahme, der gewählten Förderkombination und den individuellen Voraussetzungen ab.
Übersicht: Förderungshöhen und Summen
| Förderquelle | Zuschusshöhe/Förderung | Hinweise |
| BAFA (ohne iSFP) | 15 Prozent der Investitionskosten | nur bei Einhaltung der technischen Anforderungen |
| BAFA (mit iSFP) | +5 Prozent der Investitionskosten | – |
| KfW-Kredit 261 | Kredit bis 150.000 Euro + bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss | Zuschusshöhe abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard |
| regionale Förderprogramme | je nach Region unterschiedlich | gegebenenfalls kombinierbar mit BEG-Förderung |
| Sonderprogramme | Zusatz-Zuschüsse je nach Programm | temporär verfügbar, Konditionen je nach Anlass und Region |
Wie wirkt sich die Förderung auf die Gesamtkosten von Dachfenstern aus?
Inklusive aller Boni, regionaler Zuschüsse und Steuervergünstigungen können in der Praxis bis zu 50 Prozent der Investitionskosten refinanziert werden, sofern alle Bedingungen optimal genutzt werden.
Beispielrechnung
| Maßnahme/Förderung | Kosten/Ersparnisse |
| Austausch von 3 Dachfenstern | 12.000 Euro |
| BAFA-Zuschuss (15 Prozent) | 1.800 Euro Förderung |
| iSFP-Bonus (5 Prozent) | 600 Euro Förderung |
| Gesamteinsparung | 2.400 Euro durch Förderungen |
| Restbetrag für Sie | 9.600 Euro |
Förderprogramm beantragen: Diese Fehler können Sie vermeiden
- ohne Energieberater starten, denn dann fehlt der formale Rahmen für die Antragstellung und die Maßnahme wird in aller Regel nicht anerkannt
- die Sanierung vor der Antragstellung beginnen, denn damit ist die Förderung ausgeschlossen
- kein iSFP vorhanden, obwohl dieser notwendig wäre
- technische Werte (z. B. U-Wert) nicht eingehalten
- falsche oder unvollständige Nachweise eingereicht
- Rechnung nicht fristgerecht hochgeladen
- falsche Angabe der Fensterart oder Fläche im Antrag
- Fenster nicht in einem förderfähigen Raum eingebaut
- Handwerker nicht qualifiziert oder keine Fachunternehmererklärung
- keine Dokumentation der Umnutzung bei Dachausbau
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Auch mit Förderung müssen Sie die Gesamtkosten zunächst vorfinanzieren. Kalkulieren Sie daher ausreichend Eigenmittel oder Zwischenfinanzierungen ein.
- Gute Fachbetriebe sind oft Monate im Voraus ausgebucht. Sichern Sie sich rechtzeitig Kapazitäten, damit Fristen nicht verpasst werden.
- Setzen Sie auf Fensterlösungen, die sich mit Smart-Home-Systemen verbinden lassen, denn das erhöht den Wohnkomfort und steigert langfristig den Wert Ihrer Immobilie.
- Neben der Energieeffizienz sollten Sie auch Aspekte wie Tageslichtausbeute und Raumklima einplanen. Schon kleine Änderungen in der Fenstergröße oder -platzierung können den Wohnkomfort stark verbessern.
- Klären Sie nach versicherten Schäden wie einem Sturmschaden am Dach, ob Ihre Gebäudeversicherung den Einbau neuer Fenster einschließt.
Fazit
Die Dachfenster-Förderung 2025 bietet sowohl bei Austausch als auch bei Neueinbau eine attraktive Möglichkeit, energetische Sanierungen gezielt finanziell zu unterstützen. Insbesondere durch die geschickte Kombination der einzelnen Förderprogramme lässt sich viel Geld sparen. Wenn Sie die Fristen einhalten und sich frühzeitig informieren, profitieren Sie doppelt und zwar durch Fördergelder und dauerhaft geringere Energiekosten.
Dachfenster Förderung: Häufig gestellte Fragen
Wie finde ich einen zertifizierten Energieberater für meinen Förderantrag?
Zertifizierte Energieberater sind über die DENA-Expertenliste auffindbar. Achten Sie darauf, dass der Berater für Wohngebäude zugelassen ist und Erfahrung mit iSFP sowie Einzelmaßnahmen hat.
Welche Dachfenster-Hersteller bieten förderfähige Modelle an?
Bekannte Anbieter wie Velux, Roto oder Fakro führen zertifizierte Fenster mit entsprechenden U-Werten. Der Energieberater prüft anhand der Produktdatenblätter, ob die Fenster die technischen Anforderungen der BEG erfüllen.
Wie viel Zeit vergeht zwischen Antragstellung und Auszahlung?
Die Bearbeitung beim BAFA dauert meist zwischen 4 und 8 Wochen. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung aller Nachweise. Eine Vorfinanzierung ist notwendig, da das Geld rückwirkend gezahlt wird.
Muss ich die Förderung versteuern?
Für Privatpersonen sind die Förderzuschüsse in der Regel steuerfrei. Bei Vermietung oder gewerblicher Nutzung kann jedoch eine steuerliche Berücksichtigung nötig sein, hier ist ein Steuerberater ratsam.
Wie beeinflusst die Lage des Fensters die Förderfähigkeit?
Im Rahmen eines iSFP oder der Effizienzhaus-Bewertung wird auch die Fensterlage berücksichtigt, da hier der energetische Gesamtnutzen bewertet wird. Südlich ausgerichtete Dachfenster tragen selbst im Winter zur passiven solaren Erwärmung bei, was den Heizbedarf reduziert. Dies wird in der Bilanzierung positiv gewertet. Fördertechnisch profitieren solche Fenster also indirekt durch die bessere Energiebilanz.
Quellen
[1] Keller, Helmut. „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, 12. September 2024, wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg-124995.
[2] Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Einzelma%C3%9Fnahmen-Erg%C3%A4nzungskredit-Wohngeb%C3%A4ude-(358-359). Zugegriffen 16. Oktober 2025.
[3] „Wohngebäude – Kredit (261)“. Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/. Zugegriffen 16. Oktober 2025.
[4]„Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)“. Kfw.de, www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Wohneigentum-f%C3%BCr-Familien-Bestandserwerb-(308)/. Zugegriffen 22. Oktober 2025.